"Zzgl. Pfand" in Werbung Pflicht: Händler müssen Pfand separat angeben
Der Hinweis "zzgl. Pfand" ist in Werbeprospekten nicht nur erlaubt, sondern sogar nötig. Zu diesem Urteil kommt nach dem EuGH nun der BGH. Die Kläger sahen das Wettbewerbsrecht verletzt.
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