Kosteten Steuerzahler Milliarden - BGH bestätigt erstes Strafurteil wegen "Cum-Ex"-Aktiengeschäften
Das bundesweit erste Strafurteil wegen "Cum-Ex"-Aktiengeschäften zulasten der Steuerkasse ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Mittwoch die Revisionen der beiden angeklagten Ex-Börsenhändler aus London sowie der Staatsanwaltschaft.
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