Gutachter: "Verfassungswidrig": Rückschlag für "Deutsche Wohnen enteignen"
Die Berliner stimmen in einem Volksentscheid über eine mögliche Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Konzerne ab. Staatsrechtler Ulrich Mattis zufolge würde ein entsprechendes Gesetz gegen das Grundgesetz verstoßen. Der Jurist lag schon einmal richtig - beim Mietendeckel.
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