Fahrlässigkeit reicht künftig: EuGH erleichtert Schadensersatzklagen wegen Abgastechnik
Bisher bleibt Mercedes-Benz in Deutschland von Schadensersatzklagen verschont, das könnte sich nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nun ändern. Der legt fest, dass künftig nicht mehr bewusste Täuschung, sondern Fahrlässigkeit als Grund für eine Haftung ausreicht. Nun sind die deutschen Richter am Zug.
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