BGH: Einzelfall ist entscheidend: Händler können bei Lockdown weniger Miete zahlen
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist es möglich, dass Gewerbetreibende wegen eines Corona-Lockdowns eine Anpassung ihrer Miete in Anspruch nehmen. Allerdings schränken die Richter ein: Gerichte müssen von Fall zu Fall entscheiden und unter anderem Umsatzeinbußen berücksichtigen.
Powered by Suchmaschinenoptimierung